Der Verkauf
  1. Reservation
    Die Reservation einer Wohnung erfolgt mit Unterzeichnung des Reservationsvertrages und der Einzahlung von 5% der Kaufsumme auf ein Sperrkonto der CoopBank in Bellinzona. Die Summe verfällt zu Gunsten der Verkäuferschaft, wenn innerhalb eines Monates seit der Unterzeichnung des Reservationsvertrages kein Kaufrechtsvertrag unterschrieben wird.

  2. Kaufrechtsvertrag
    Die notarielle Verurkundung der reservierten Wohnungen erfolgt nach Zahlung der ersten Kaufpreisrate unter Hinterlegung einer unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung einer anerkannten Bank oder einer gleichwertigen Bürgschaft. Mit Unterzeichnung des Kaufrechtsvertrages kann die Verkäuferschaft über die einbezahlte Reservationsgebühr und à conto Zahlungen verfügen. Der Kaufpreis abzüglich der einbezahlten Reservationsgebühr wird wie folgt getilgt:

    25-30% bei der notariellen Verurkundung des Kaufrechtsvertrages.
    Rest bei Einlösung des
    Kaufrechtsvertrages.